UNIQA Versicherungen AG Der Vorstand von UNIQA Versicherungen AG (UNIQA) hat am 30.4.2004 veröffentlicht, dass UNIQA nach Beschlussfassungen des Vorstands und Aufsichtsrats vom 28.4. bzw. 29.4. 2004 erworbene eigene Aktien wieder zu veräußern beabsichtigt. Mit der selben Veröffentlichung wurden gemäß §§ 4 und 5 Veröffentlichungsverordnung die beabsichtigte Wiederveräusserung und das Wiederverkaufsprogramm bekanntgemacht. Die im Rahmen des Wiederverkaufsprogramms durchgeführten Transaktionen wurden gemäß § 7 Veröffentlichungsverordnung 2002 im Internet auf der Homepage von UNIQA "www.uniqagroup.com" unter "Wiederveräusserungsprogramm" bekanntgemacht. Ebenso wurde am 23.02.2005 eine Änderung des Wiederveräusserungsprogramms (höchster zu erzielender Gegenwert je Aktie EUR 20,--) veröffentlicht. Der Vorstand hat nunmehr am 19.05.2008 den Beschluss gefasst, das Wiederveräusserungsprogramm zu beenden. Der Aufsichtsrat von UNIQA hat am gleichen Tag dem Beschluss des Vorstands zugestimmt. |