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UNIQA Versicherungen AG
V E R Ö F F E N T L I C H U N G
der beabsichtigten Wiederveräußerung erworbener eigener Aktien
gemäß § 4 Veröffentlichungsverordnung 2002 (BGBl II
2002/112
Die 1. und die 2. ordentliche Hauptversammlung von UNIQA Versicherungen
AG mit dem Sitz in Wien ("UNIQA" oder "die Gesellschaft")
haben den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats der Gesellschaft eigene Aktien zu erwerben. Der Vorstand von
UNIQA hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats von UNIQA beschlossen, von dieser
Ermächtigung Gebrauch zu machen und eigene Aktien von UNIQA aufgrund
eines Aktienrückkaufprogramms zu erwerben. Der mit Zustimmung des Aufsichtsrats
von UNIQA gefaßte Beschluß des Vorstands von UNIQA und das Rückkaufprogramm
sind gemäß § 82 Abs 9 BörseG iVm VeröffentlichungsV
veröffentlicht worden. Die Änderung des Rückkaufsprogramms
hinsichtlich des höchsten und niedrigsten zu leistenden Gegenwerts
je Aktie ist ebenfalls gemäß § 6 VeröffentlichungsV
veröffentlicht worden. Diese Veröffentlichungen sind im Internet
auf der Homepage von UNIQA unter http://www.uniqagroup.com unter Aktienrückkaufprogramm
bekanntgemacht.
In einer ad hoc Mitteilung gemäß § 82 Abs 6 BörseG
vom 5.7.2002 hat UNIQA bekanntgemacht, daß UNIQA (und/oder mit UNIQA
verbundene Unternehmen) von MLP Lebensversicherung AG mit dem Sitz in Heidelberg,
Bundesrepublik Deutschland, deren 50 % Anteil an MLP-Lebensversicherung
AG mit dem Sitz in Wien kaufen wird; ein Teil der Gegenleistung wird in
Aktien von UNIQA erbracht werden. UNIQA wird dafür erworbene eigene
Aktien verwenden. Die Ermächtigung der Hauptversammlung von UNIQA vom
25.6.2001 ermächtigt den Vorstand von UNIQA ausdrücklich, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats erworbene eigene Aktien auf andere Weise als
über die Börse oder durch öffentliches Angebot zu veräußern,
wenn die erworbenen eigenen Aktien als Gegenleistung für den Erwerb
von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an Gesellschaften
im In- oder Ausland verwendet werden. UNIQA ist gegenwärtig schon zu
50 % an MLP-Lebensversicherung AG mit dem Sitz in Wien beteiligt, sodaß
diese Gesellschaft künftig - in zwei Schritten - zu
100% im Besitz von UNIQA (und allenfalls deren verbundenen Unternehmen)
stehen wird.
Mit der vorliegenden Veröffentlichung werden aufgrund des Beschlusses
des Vorstands von UNIQA vom 1.7.2002, dem der Aufsichtsrat von UNIQA mit
Beschluß vom 29.7.2002 zugestimmt hat, gemäß § 4 VeröffentlichungsV
die beabsichtige Wiederveräußerung eigener Aktien von UNIQA (und
das Wiederverkaufsprogramm) bekanntgemacht..
- Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung gemäß
§ 65 Abs 1 Z 8 und Abs 1a und Abs 1b AktG (idF nach Inkrafttreten des
AOG): 25.6.2001.
- Tag und Art der Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses
gemäß § 65 Abs 1 Z 8 und Abs 1a und Abs 1b AktG (idF nach
Inkrafttreten des AOG): 2.7.2001 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung.
- Beginn und voraussichtliche Dauer des Wiederverkaufprogramms: Oktober
2002 (Stichtag voraussichtlich 1.10.2002).
- Aktiengattung, auf die sich das Wiederverkaufsprogramm bezieht: Auf
Inhaber lautende Stückaktien von UNIQA (einheitliche Aktiengattung).
- Beabsichtigtes Volumen (Stücke) der Wiederveräußerung
eigener Aktien, insbesondere auch Anteil der wieder zu veräußernden
eigenen Aktien am Grundkapital: rund 1,925.792 auf Inhaber lautende
Stückaktien von UNIQA, das sind insgesamt rund 1,61 % des Grundkapitals
von UNIQA.
- Höchster und niedrigster zu erzielender Gegenwert je Aktie: Durchschnittskurs
der UNIQA Aktie im Juni 2002, das sind EUR 7,789.
- Art und Zweck des Wiederverkaufs eigener Aktien, insbesondere, ob
der Wiederverkauf über die Börse und/oder außerhalb
der Börse erfolgen soll: Die Aktien, die Gegenstand der Wiederveräußerung
sind (siehe oben 5. dieser Veröffentlichung) werden als teilweise
Gegenleistung für den Erwerb von insgesamt 50 % der Aktien an MLP-Lebensversicherung
AG mit dem Sitz in Wien an die Verkäuferin MLP Lebensversicherung
AG mit dem Sitz in Heidelberg, Bundesrepublik Deutschland, gegeben.
Von dem Gesamtkaufpreis von EUR 85,000.000,-- für 50 % der Aktien
von MLP-Lebensversicherung AG mit dem Sitz in Wien wird ein Teilbetrag
von EUR 15,000.000,-- durch Übertragung von Aktien von UNIQA an
MLP Lebensversicherung AG mit dem Sitz in Heidelberg, Bundesrepublik
Deutschland, bezahlt; der Teilbetrag von EUR 15,000.000,-- dividiert
durch den durchschnittlichen Kurs der UNIQA Aktie im Juni 2002 von EUR
7,789 ergibt ver-einbarungsgemäß die Anzahl der zu gewährenden
Aktien von abgerundet 1,925.792. Die Veräußerung erworbener
eigener Aktien auf andere Art als über die Börse oder durch
öffentliches Angebot ist gemäß dem Beschluß der
2. ordentlichen Hauptversammlung von UNIQA vom 25.6.2001 unter anderem
dann zulässig, wenn - wie vorliegend - eigene Aktien als Gegenleistung
für den Erwerb von Anteilen an einer Gesellschaft veräußert
werden. Die Wiederveräußerung der eigenen Aktien gemäß
diesem Wiederverkaufsprogramm erfolgt außerhalb der Börse.
- Allfällige Auswirkung des Wiederverkaufprogramms auf die Börsezulassung
der Aktien der Emittentin: Keine.
- Ausmaß der gegenwärtig eingeräumten oder geplanten
Aktienoptionen im Rahmen von Stock Option Plänen an leitende Angestellte
oder Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder der Emittentin: Nicht anwendbar
für Wiederverkaufsprogramm. Gegenwärtig gibt es keine Aktienoptionen
für leitende Angestellte oder Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder
der Emittentin (im übrigen siehe Veröffentlichung des Aktienrückkaufprogramms).
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