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Raiffeisen Versicherung AG UNIQA Versicherungen AG B E K A N N T M A C H U N G Es ist beabsichtigt, dass Raiffeisen Versicherung AG mit dem Sitz in Wien (FN 52576v) als übertragende Gesellschaft bestimmte ihr gehörende Beteiligungen, nämlich 75 % an UNIQA International Versicherungs-Holding GmbH und wirtschaftlich 100 % an UNIQA Sachversicherung AG, mit allen Rechten und Pflichten im Weg der Gesamtrechtsnachfolge durch Abspaltung zur Aufnahme gemäß § 17 SpaltG und gemäß Art VI UmgrStG an ihre Muttergesellschaft UNIQA Versicherungen AG mit dem Sitz in Wien (FN 92933t) als übernehmende Gesellschaft überträgt. Spaltungsstichtag ist 31.12.2010. Raiffeisen Versicherung AG als übertragende Gesellschaft besteht fort. Der Spaltungs- und Übernahmsvertrag zwischen Raiffeisen Versicherung AG und UNIQA Versicherungen AG vom 28.6.2011 wurde bei der übertragenden Gesellschaft und bei der übernehmenden Gesellschaft zum Firmenbuch des Handelsgerichts Wien eingereicht. Ab sofort liegen zu den regulären Geschäftszeiten am Sitz der beteiligten Gesellschaften, nämlich für Raiffeisen Versicherung AG in 1029 Wien, Untere Donaustraße 21, sowie für UNIQA Versicherungen AG in 1020 Wien, Untere Donaustraße 21, gemäß § 7 Abs 2 SpaltG und gemäß § 17 Z 5 iVm § 221a Abs 2 AktG folgende Unterlagen, nämlich
zur Einsicht der Aktionäre der übertragenden Gesellschaft und der übernehmenden Gesellschaft, der Gläubiger der übertragenden und der übernehmenden Gesellschaft sowie des Betriebsrats der übernehmenden Gesellschaft (bei der übertragenden Gesellschaft ist kein Betriebsrat eingerichtet) auf. Jeder Aktionär und jeder Gläubiger jeweils der übertragenden oder der übernehmenden Gesellschaft sowie der Betriebsrat der übernehmenden Gesellschaft kann in diese Unterlagen Einsicht nehmen und verlangen, dass ihm unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der oben angeführten Unterlagen erteilt werde. Diese Bekanntmachung und die oben angeführten Unterlagen werden ferner gemäß § 108 Abs 3 bis Abs 5 AktG ab sofort und bis zum Ablauf eines Monats nach der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft, die zur Beschlussfassung über die Spaltung stattfinden wird, auf der Internetseite von UNIQA Versicherungen AG (www.uniqagroup.com) unter Investor Relations / Bekanntmachungen / Abspaltung Beteiligungen 2011 durchgehend zugänglich gemacht. Der Vorstand von UNIQA Versicherungen AG hat beschlossen, gemäß § 17 Z 5 SpaltG iVm § 231 Abs 1 Z 1 und Z 2 AktG auf die Einberufung einer Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft zur Zustimmung zur Abspaltung zur Aufnahme und zu dem Spaltungs- und Übernahmsvertrag zu verzichten. Gemäß § 17 Z 5 SpaltG iVm § 231 Abs 3 AktG können Aktionäre von UNIQA Versicherungen AG, die zusammen 5 % des Grundkapitals von UNIQA Versicherungen AG erreichen, bis zum Ablauf eines Monats nach Beschlussfassung der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft über die Spaltung, die für 21.9.2011 anberaumt ist, die Einberufung einer Hauptversammlung von UNIQA Versicherungen AG zur Zustimmung zur Abspaltung zur Aufnahme und zu dem Spaltungs- und Übernahmsvertrag verlangen. Die Aktionäre von UNIQA Versicherungen AG werden hiermit ausdrücklich auf dieses Recht hingewiesen.
Wien, am 12. August 2011
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Spaltungs- und Übernahmsvertrag Raiffeisen Versicherung AG, GB 2008 Raiffeisen Versicherung AG, GB 2009 Raiffeisen Versicherung AG, GB 2010 UNIQA Versicherungen AG, GB 2008 UNIQA Versicherungen AG, GB 2009 UNIQA Versicherungen AG, GB 2010 Corporate Governance Bericht 2009 Corporate Governance Bericht 2010 Gemeinsamer Spaltungsbericht der Vorstände von UVA und von RV Prüfungsbericht des Spaltungsprüfers PwC Gemeinsamer Bericht der Aufsichtsräte von UVA und von RV |
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