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Ad-Hoc-Information zur Konzernumgründung der BARC Versicherungs-Holding

Die Versicherungsanstalt der österreichischen Bundesländer, Versicherungsaktiengesellschaft ("Bundesländer") gibt folgendes bekannt:

Neustrukturierung des Konzerns genehmigt
Die BARC Versicherungs-Holding AG ("BARC"), als Hauptaktionärin der "Bundesländer" sowie der AUSTRIA-COLLEGIALITÄT Österreichische Versicherung Aktien-gesellschaft ("AUSTRIA-COLLEGIALITÄT") hat durch ihren Aufsichtsrat 22.6.1999 den Abschluß der für die geplante Neustrukturierung des Konzerns erforderlichen Um-gründungsverträge durch die Vorstände der beteiligten Gesellschaften genehmigt. Konforme Beschlüsse wurden auch von den jeweiligen Aufsichtsräten der beteiligten Gesell-schaften gefaßt.

Im Vordergrund steht dabei der Verschmelzungsvertrag zwischen "BARC" und "Bundesländer", welcher die Fusion der "BARC" auf die "Bundesländer" als übernehmende Gesell-schaft zum Inhalt hat. Grundlage für die Ermittlung der Wertverhältnisse sind Unternehmensbewertungen von "BARC", "Bundesländer" und "AUSTRIA-COLLEGIALITÄT", welche sich wie folgt darstellen: "BARC" - rund ATS 16.500 Mio, "Bundesländer" - rund ATS 15.100 Mio. "AUSTRIA-COLLEGIALITÄT" - rund ATS 13.400 Mio. Durch die Aktionäre soll die Verschmelzung von "BARC" auf die "Bundesländer" im September 1999 beschlossen werden.

Wertrelation zwischen den Unternehmen
Aus den Bewertungen ergibt sich eine Wertrelation zwischen den Unternehmen von ca. 1,09 ("BARC) zu 1 ("Bundes-länder"). Unter Berücksichtigung der von der "BARC" bereits an der "Bundesländer" gehaltenen Aktien werden im Zuge der Verschmelzung die Aktionäre der "BARC" anteilsmäßig mit "Bundesländer"-Aktien abgefunden und findet eine Kapital-erhöhung bei der übernehmenden Gesellschaft in Höhe von ATS 554,3 Mio. statt, welche ebenfalls ausschließlich die Aktionäre der "BARC" erhalten. Diesen kommt nach der Verschmelzung eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft zu.

Das Grundkapital der fusionierten Gesellschaft stellt sich nach erfolgter Verschmelzung mit rund ATS 1.456,9 Mio. dar. Unter Berücksichtigung des in der gestrigen Hauptversammlung beschlossenen bedingten Kapitals in Höhe von ATS 41,978.200 zum Zweck des Umtausches von Partizipationsscheinen in Stammaktien kann sich im Falle des Umtausches ein Grund-kapital von höchstens rund ATS 1.498,8 Mio. ergeben.

Der Aufsichtsrat der "BARC" hat in seiner gestrigen Sitzung weiters Beschluß gefaßt, den Aktionären in der Haupt-versammlung im September 1999 vorzuschlagen, den Firmenwortlaut der "Bundesländer" als künftiger Konzern-holding in UNIQA Versicherungen AG abzuändern.

UNIQA als Konzernmarke
Mit Aussendung vom 17.05.1999 haben wir mitgeteilt, daß unter Einbeziehung der "AUSTRIA-COLLEGIALITÄT Versicherungen" unter der börsennotierten Holding je eine operative Sachversicherungs- sowie Personenver-sicherungsgesellschaft geschaffen werden sollen, wobei in diesen Gesellschaften die jeweiligen Versicherungsbestände der "Bundesländer" und der "AUSTRIA-COLLEGIALITÄT Versicherungen" zusammengefaßt werden. In diesem Zusammenhang hat der Aufsichtsrat der "BARC" weiters beschlossen, im Sinne der Verwendung der Marke UNIQA als Konzernmarke, die als operative Personenversicherungs-gesellschaft fungierende "AUSTRIA-COLLEGIALIÄT" in UNIQA Personenversicherung AG umzubenennen. Die operative Sachversicherungsgesellschaft soll den Firmenwortlaut UNIQA Sachversicherung AG erhalten.

23. Juni 1999


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