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Bundesländer-Versicherung: Umtauschauschangebot an Partizipationsscheininhaber

Ad-Hoc-Information gemäß §82 Abs 6 BörseG
Die Versicherungsanstalt der österreichischen Bundesländer, Versicherungsaktiengesellschaft ("Bundesländer") gibt folgendes bekannt:


In der 66. ordentlichen Hauptversammlung vom 22. Juni 1999 wurde eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals von derzeit Nominale S 902,521.800,-- um höchstens Nominale S 41,978.200,-- zum Zweck des Umtausches von Partizipations-scheinen in Stammaktien gemäß § 73d Versicherungs-aufsichtsgesetz beschlossen. Der Vorstand wurde gleichzeitig ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis längstens 31. Dezember 2001 öffentlich ein oder mehrere Umtausch-angebote zu stellen und eine allenfalls von den Partizipations-scheininhabern zu leistende Zuzahlung festzusetzen.

Keine Zuzahlung seitens PS-Inhaber  
Aufgrund des Beschlusses des Vorstandes vom 15. September 1999 und der Genehmigung des Aufsichtsrates der Gesell-schaft vom 17. September 1999 kann nunmehr in der Zeit vom 4. bis 22. Oktober 1999 ein Umtausch in der Art erfolgen, dass für je ein Stück Partizipationsschein im Nominale von S 100,-- je ein Stück Stammaktie im Nominale von S 100,-- gewährt wird. Es ist von den Partizipationsschein-inhabern keine Zuzahlung zu leisten. Die Gesellschaft trägt darüber hinaus sämtliche im Zusammenhang mit dem Umtausch stehenden Spesen und Provisionen. Die näheren Umtausch-bedingungen werden in den nächsten Tagen durch die Gesellschaft veröffentlicht.

17. September 1999


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