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Aufsichtsratssitzung der UNIQA Versicherungen AG vom 29. Mai 2000 - weitere Beschlüsse

Der Aufsichtsrat der UNIQA Versicherungen AG hat in der heutigen Sitzung die Zustimmung zur Vorlage der nachstehenden Maßnahmen zur Beschlußfassung an die 1. ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. Juni 2000 erteilt.

Umrechnung des Grundkapitals in EURO          
Das Grundkapital der Gesellschaft soll von derzeit ATS 1.497,222.600,-- auf EUR 119,777.808,-- umgerechnet werden. Es wird unterteilt sein in 119,777.808 nennwertlose Stückaktien. Für ein derzeitiges auf den Inhaber lautendes Aktienstück im Nennbetrag von ATS 100,-- werden nach Kapitalberichtigung 8 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien zugeteilt werden.            

Genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 50,000.000,--
Der Vorstand soll ermächtigt werden, bis 30. Juni 2005 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates um höchstens EUR 50,000.000,-- zu erhöhen. Damit soll die Möglichkeit für Kapitalmaßnahmen geschaffen werden, wobei auch ein Ausschluß des Bezugsrechtes vorgesehen sein kann.               

Einziehung des restlichen Partizipationskapitals im Nominale ATS 1,626.400,--
Nach zwei Umtauschangeboten vom Oktober 1999 und Mai 2000 haben von den ursprünglichen Inhabern von Nominale ATS 41,978.200,-- insgesamt Inhaber von Nominale ATS 40,351.800,-- ihre Wertpapiere in Inhaberstammaktien der UNIQA getauscht. Die beiden Umtauschangebote sahen dabei jeweils keine Aufzahlung für den Umtausch vor. Der Haupt-versammlung wird vorgeschlagen werden, das verbleibende Restvolumen von Nominale ATS 1,626.400,-- Partizipations-scheinen gegen Barabfindung einzuziehen. Maßgeblich für den Abfindungspreis ist dabei der durchschnittliche Börsekurs der Partizipationsscheine vor der Beschlußfassung über die Einziehung. Der Gewinnanteil in Höhe von 16% wird noch ausgeschüttet. 

Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Die Gesellschaft soll die Ermächtigung erhalten, bis höchstens 11,977.780 Stückaktien der UNIQA Versicherungen AG mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis 20. Dezember 2001 erwerben zu können. Es ist üblich geworden, daß börse-notierte Gesellschaften diese seit dem Vorjahr durch das Aktienrückerwerbsgesetz gegebene Möglichkeit als strategische Option zur allfälligen Verbesserung der Kapital-struktur vorsehen. Das Kursband für den Aktienrückerwerb soll zwischen EUR 5 und EUR 15 vorgesehen sein (EUR 40 bzw. EUR 120 vor EURO-Umstellung). Der Aktienrückerwerb unterliegt detaillierten Publizitäts-vorschriften. Die Aktien sollen grundsätzlich wieder über die Börse bzw. über ein öffentliches Angebot veräußert werden. Daneben soll auch die Möglichkeit gegeben sein, die Aktien auf andere Art zu veräußern.                         

29. Mai 2000


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