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Veröffentlichung der Änderung eines Rückkauf-programms gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2002 (BGBl. II 2002/112) Der Vorstand von UNIQA Versicherungen AG ("UNIQA") hat am 26.09.2001 den Beschluss, von einer Ermächtigung der 1. und 2. ordentlichen Hauptversammlung Gebrauch zu machen, veröffentlicht und gleichzeitig gemäß § 65 Abs1a AktG und gemäß § 82 Abs 8 BörseG i.V.m. § 4 VeröffentlichungsV das Rückkaufprogramm veröffentlicht. Die Ermächtigung der 1. und 2. ordentlichen Hauptver-sammlung sieht vor, dass UNIQA eigene Aktien bis zu einem Anteil von 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft, somit insgesamt bis zu 11,977.780 auf Inhaber lautende Stück-aktien, zu erwerben berechtigt ist. Der Beginn des Rückkaufprogramms war der 01.10.2001 und die Dauer dieses Programms wurde mit voraussichtlich 20.06.2003 festgelegt. Bis zum heutigem Tag wurden von UNIQA im Rahmen
dieses Rückkaufprogramms 2,959.325 auf Inhaber lautende Stückaktien, das sind rund 2,27 % des Grundkapitals der Gesellschaft, erworben. Unter Berück-sichtigung der von UNIQA aufgrund des ersten Rückkauf-programms von 8.6.2001 bis 23.8.2001 erworbenen
2,395.556 eigenen Aktien (dies entsprechend 2 % des Grundkapitals) hält UNIQA gegenwärtig insgesamt 5,354.881 auf Inhaber lautende Stückaktien (dies entsprechend rund 4,47 % des Grundkapitals). 13. Mai 2002 UNIQA Group Austria Presseservice Untere Donaustrasse 21 1029 Wien Tel.: (+43 1) 211 75-3414 Fax.: (+43 1) 211 75-3619 Mobil: (+43 664) 112 02 37 E-Mail: presse@uniqa.at
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