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Veröffentlichung der beabsichtigten Wiederveräußerung erworbener eigener Aktien gemäß §§ 4 und 5 Veröffentlichungsverordnung 2002 (BGBl II 2002/112) Die 1., 2. sowie 4. ordentliche Hauptversammlung von UNIQA Versicherungen AG mit dem Sitz in Wien ("UNIQA" oder "die Gesellschaft") haben den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft eigene Aktien, und zwar höchstens 11,977.780 auf Inhaber lautende Stückaktien, zu erwerben. Der Vorstand von UNIQA hat jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von den Ermächtigungen der 1., 2. sowie 4. ordentlichen Hauptversammlung Gebrauch zu machen und eigene Aktien von UNIQA im Rahmen von drei Aktienrückkaufprogrammen zu erwerben. Die mit Zustimmung des Aufsichtsrats von UNIQA gefassten Beschlüsse des Vorstands von UNIQA und die Rückkaufprogramme sind jeweils gemäß § 82 Abs 8 BörseG iVm §§ 4 und 5 VeröffentlichungsV veröffentlicht worden. Diese Veröffentlichungen wurden im Internet auf der Homepage von UNIQA http://www.uniqagroup.com unter Aktienrückkaufprogramm bekannt gemacht. Die 1., 2. sowie 4. Hauptversammlung von UNIQA haben den Vorstand von UNIQA unter anderem auch ausdrücklich dazu ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates erworbene eigene Aktien auf andere Weise als über die Börse oder durch öffentliches Angebot zu veräußern, wenn die erworbenen eigenen Aktien als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbereichen oder Anteilen an Gesellschaften im In- und Ausland verwendet werden.Am 17.02.2003 hat der Vorstand den Beschluss gefasst, dass UNIQA bereits erworbene eigene Aktien wiederum veräußert, um es UNIQA (und/oder mit UNIQA verbundenen Unternehmen) zu ermöglichen von R+V ALLGEMEINE VERSICHERUNG AG (R+V), mit dem Sitz in Wiesbaden, Bundesrepublik Deutschland, deren Aktien an R+V Poist’ovňa, a.s.,Slowakei (100 % des Grundkapitals), sowie Korporacja Ubezpieczeniowa Filar Spólka Akcyjna, Polen (knapp unter 90 % des Grundkapitals), zu erwerben. Nach erfolgter Bewertung ergab sich für die von R+V an die beiden genannten Gesellschaften gehaltenen Aktien ein Unternehmenswert von rund € 36,6 Mio. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft sowie der Arbeitsausschuss des Aufsichtsrats haben in Sitzungen vom 24.02.2003 bzw. 31.03.2003 dem Beschluss des Vorstands zugestimmt und gleichlautende Beschlüsse gefasst. Nach Unterfertigung einer bindenden Vereinbarung über den Aktienankauf zwischen UNIQA und R+V am 22.05.2003 wurde durch UNIQA am 23.05.2003 eine entsprechende ad hoc Mitteilung gemäß § 82 Abs 8 BörseG iVm § 4 VeröffentlichungsV veröffentlicht. Mit der vorliegenden Veröffentlichung werden aufgrund des Beschlusses des Vorstands von UNIQA vom 17.02.2003, dem der Aufsichtsrat von UNIQA mit Beschluss vom 24.03.2003 und der Arbeitsausschuss des Aufsichtsrats mit Beschluss vom 31.03.2003 zugestimmt haben, gemäß §§ 4 und 5 VeröffentlichungsV die beabsichtige Wiederveräußerung eigener Aktien von UNIQA (und das Wiederverkaufsprogramm) bekannt gemacht.
10. Dezember 2003 UNIQA Group Austria Presseservice Untere Donaustrasse 21 1029 Wien Tel.: (+43 1) 211 75-3414 Fax.: (+43 1) 211 75-3619 Mobil: (+43 664) 112 02 37 E-Mail: presse@uniqa.at
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