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Bundesländer-Versicherung: Umtauschauschangebot an Partizipationsscheininhaber

Ad-Hoc-Information gemäß §82 Abs 6 BörseG Die Versicherungsanstalt der österreichischen Bundesländer, Versicherungsaktiengesellschaft ("Bundesländer") gibt folgendes bekannt:

In der 66. ordentlichen Hauptversammlung vom 22. Juni 1999 wurde eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals von derzeit Nominale S 902,521.800,-- um höchstens Nominale S 41,978.200,-- zum Zweck des Umtausches von Partizipationsscheinen in Stammaktien gemäß § 73d Versicherungsaufsichtsgesetz beschlossen. Der Vorstand wurde gleichzeitig ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis längstens 31. Dezember 2001 öffentlich ein oder mehrere Umtauschangebote zu stellen und eine allenfalls von den Partizipationsscheininhabern zu leistende Zuzahlung festzusetzen.

Keine Zuzahlung seitens PS-Inhaber
Aufgrund des Beschlusses des Vorstandes vom 15. September 1999 und der Genehmigung des Aufsichtsrates der Gesellschaft vom 17. September 1999 kann nunmehr in der Zeit vom 4. bis 22. Oktober 1999 ein Umtausch in der Art erfolgen, dass für je ein Stück Partizipationsschein im Nominale von S 100,-- je ein Stück Stammaktie im Nominale von S 100,-- gewährt wird. Es ist von den Partizipationsscheininhabern keine Zuzahlung zu leisten. Die Gesellschaft trägt darüber hinaus sämtliche im Zusammenhang mit dem Umtausch stehenden Spesen und Provisionen. Die näheren Umtauschbedingungen werden in den nächsten Tagen durch die Gesellschaft veröffentlicht.

17. September 1999


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