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Einzug und Barabfindung des Partizipationskapitals

In der ersten ordentlichen Hauptversammlung der UNIQA Versicherungen AG vom 20. Juni 2000 wurde der Beschluß gefasst, das gesamte nach dem letzten Umtauschangebot noch verbleibende Partizipationskapital der UNIQA Versicherungen AG einzuziehen.

Der Einzug des Partizipationskapitals im Nominale von ATS 1,626.400,-- erfolgt durch Barabfindung der Inhaber von Partizipationsscheinen.                          

Die Höhe der Barabfindung wurde aus dem durchschnittlichen Börsekurs an den der Beschlußfassung über die Einziehung vorausgehenden zwanzig Börsetagen - an denen ein Börsehandel stattgefunden hat - errechnet und beträgt EUR 56,60 je Partizipationsschein à Nominale ATS 100,--.

DieAuszahlung der Barabfindung wird voraussichtlich am Mittwoch, den 5. Juli 2000 durch die Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft als Zahl- und Einreichstelle im Wege der depotführenden Banken erfolgen. Für diesen Tag ist auch die Bekanntmachung des Hauptversammlungsbeschlusses im Amtsblatt der Wiener Zeitung vorgesehen. Damit ist das Partizipationskapital eingezogen und die UNIQA Versicherungen AG notiert an der Wiener Börse nur mehr mit der einheitlichen und international anerkannten Wertpapierkategorie Stammaktie.                        

20. Juni 2000


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