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Veröffentlichung der Änderung eines Rückkaufprogramms gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2002 (BGBl. II 2002/112) Der Vorstand von UNIQA Versicherungen AG ("UNIQA") hat am 26.09.2001 den Beschluss, von einer Ermächtigung der 1. und 2. ordentlichen Hauptversammlung Gebrauch zu machen, veröffentlicht und gleichzeitig gemäß § 65 Abs1a AktG und gemäß § 82 Abs 8 BörseG i.V.m. § 4 VeröffentlichungsV das Rückkaufprogramm veröffentlicht. Die Ermächtigung der 1. und 2. ordentlichen Hauptver- Der Beginn des Rückkaufprogramms war der 01.10.2001 und
die Dauer dieses Programms wurde mit voraussichtlich 20.06.2003 festgelegt. Bis zum heutigem Tag wurden von UNIQA im Rahmen dieses Rückkaufprogramms 2,959.325 auf Inhaber lautende Stückaktien, das sind rund 2,27 % des Grundkapitals der Gesellschaft,
erworben. 13. Mai 2002 UNIQA Group Austria Presseservice Untere Donaustrasse 21 1029 Wien Tel.: (+43 1) 211 75-3414 Fax.: (+43 1) 211 75-3619 Mobil: (+43 664) 112 02 37 E-Mail: presse@uniqa.at
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