| Unternehmen | Investor Relations | Presse | Karriere | Produkte |
![]() |
![]() |
|
UNIQA Gruppe bietet neue Berufsunfähigkeits-Vorsorgelösungen "Zukunft & Verantworten" garantiert finanzielle Sicherheit bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit Bereits jeder vierte heimische Rentner bezieht eine Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension. Aufgrund der geringen staatlichen Leistung kommt es bei all jenen, die nur die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente beziehen, zu einem substanziellen Einkommensrückgang. Die private Vorsorge schließt die entstandene Einkommenslücke. Um den Bedürfnissen der Menschen voll zu entsprechen, bieten UNIQA und die Raiffeisen Versicherung seit kurzem die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nun auch als „Stand alone“-Variante. UNIQA und die Raiffeisen Versicherung haben die Produkt-palette in der Lebensversicherung um die Berufsunfähig-keits/Erwerbsunfähigkeits-Pension „Zukunft & Verantworten“ erweitert. Bisher konnte man die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nur in Kombination mit einer Lebens-versicherung abschließen. Die neue Berufsunfähigkeits-/Erwerbsunfähigkeits-Pension gibt es nun als eigenständigen Haupttarif („Stand alone“). Sie ist aber auch weiterhin als Zusatzversicherung zu einer Lebensversicherung bzw. Pensions-Vorsorge verfügbar. Ziel der Berufsunfähigkeits-Vorsorge ist es, die durch Berufsunfähigkeit-d.h. der zuletzt ausgeübte Beruf kann aufgrund eines Unfalls, Kräfteverfalls oder einer Krankheit voraussichtlich ununterbrochen für mehr als 6 Monate gar nicht oder nur eingeschränkt ausgeübt werden-entstandene Einkommenslücke des Kunden zu schließen. Mangels aus-reichender staatlicher Leistungen wird diese Vorsorge-möglichkeit am österreichischen Markt immer stärker nachgefragt. Beispiel Für die Kunden ergeben sich durch die neue Berufs-unfähigkeits-Vorsorge große Vorteile. So erfolgt die Leistung ab dem der Berufsunfähigkeit folgenden Monatsersten, das bedeutet den Wegfall der Wartefrist. Die Sofortschutzpension beträgt max. EUR 1.000,- pro Monat. Die Verweisbarkeit auf andere Berufe entfällt, d.h. die private Pension wird solange ausbezahlt, bis der Versicherte wieder einen seiner Lebens-stellung entsprechenden Beruf ausübt. Es besteht keine Meldepflicht oder Prämienanpassung bei Berufswechsel. Ein Anspruch auf Berufsunfähigkeits-Pension ergibt sich auch dann, wenn zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit vorübergehend kein Beruf ausgeübt wird. Die neu entwickelte Erwerbsunfähigkeits-Vorsorge bietet auch Personen ohne regelmäßiges Einkommen wie z.B. Hausfrauen, Studenten und Lehrlingen, aber natürlich auch allen anderen Versicherten eine kostengünstige Vorsorgemöglichkeit für den Fall der Erwerbsunfähigkeit. Sollte also der Versicherte auf-grund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich lebenslang keiner entgeltlichen Tätigkeit am Arbeitsmarkt nachgehen können, wird er vom Sicherheitsnetz der privaten Vorsorge aufgefangen. „Steht ausschließlich eine staatliche Berufsunfähigkeits-Pension zur Verfügung, so entstehen monatliche Einkommens-lücken von bis zu EUR 1.000,-. Ständige Fixkosten, Kredite u.a. sind jedoch weiterhin zu bezahlen. Eine private Vorsorge ist deshalb unerlässlich, um den individuellen Lebensstandard beibehalten zu können. Die UNIQA Gruppe hat mit den ,Zukunft & Verantworten’ - Produkten eine innovative Versicherungslösung entwickelt, die speziell auf die Bedürfnisse der einzelnen Zielgruppen abgestimmt ist“, so der zuständige Vorstand Karl Unger. 10. Dezember 2002 UNIQA Group Austria Presseservice Untere Donaustrasse 21 1029 Wien Tel.: (+43 1) 211 75-3414 Fax.: (+43 1) 211 75-3619 Mobil: (+43 664) 112 02 37 E-Mail: presse@uniqa.at
|
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() | ||
| STARTSEITE | SITEMAP | KONTAKT | IMPRESSUM | NEWSLETTER | RECHTLICHE HINWEISE & ERKLÄRUNGEN | ||
![]() | ![]() | ![]() | ![]() | ![]() |
| © 2008 BY UNIQA GROUP AUSTRIA |