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Ergänzungskapital

Der Arbeitsausschuss des Aufsichtsrates der UNIQA Versicherungen AG hat in seiner Sitzung von letzter Woche den Gesamtaufsichtsrat der UNIQA Versicherungen AG  mit der Genehmigung der Begebung einer Ergänzungskapitalanleihe befaßt. Der Aufsichtsrat der UNIQA Versicherungen AG hat nun grundsätzlich die Ausgabe von Ergänzungskapital im Ausmaß von max. 200 Mio. Euro durch Unternehmen der UNIQA Gruppe genehmigt.

Die Begebung von Ergänzungskapital erfolgt mit dem Ziel, die Eigenmittel der Unternehmensgruppe weiter zu stärken und damit die Basis für das geplante dynamische Wachstum und die weitere Expansion der Gruppe in Zentral- und Osteuropa zu schaffen.

Bei der Ergänzungskapitalanleihe handelt es sich um nachrangiges Kapital ohne Auswirkungen auf die Eigentumsverhältnisse und Stimmrechte.

4. Juli 2003


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