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Veröffentlichung der beabsichtigten Wiederveräußerung erworbener eigener Aktien gemäß §§ 4 und 5 Veröffentlichungsverordnung 2002 (BGBl II 2002/112) Die 1., 2. sowie 4. ordentliche Hauptversammlung von UNIQA Versicherungen AG mit dem Sitz in Wien ("UNIQA" oder "die Gesellschaft") haben den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft eigene Aktien, und zwar höchstens 11,977.780 auf Inhaber lautende Stückaktien, zu erwerben. Der Vorstand von UNIQA hat jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von den Ermächtigungen der ordentlichen Hauptversammlungen Gebrauch zu machen und eigene Aktien von UNIQA im Rahmen von drei Aktienrückkaufprogrammen zu erwerben. Die mit Zustimmung des Aufsichtsrats von UNIQA gefassten Beschlüsse des Vorstands von UNIQA und die Rückkaufprogramme sind jeweils gemäß § 82 Abs 8 BörseG iVm §§ 4 und 5 VeröffentlichungsV veröffentlicht worden. Diese Veröffentlichungen wurden im Internet auf der Homepage von UNIQA http://www.uniqagroup.com unter Aktienrückkaufprogramm bekannt gemacht. Die 1., 2. sowie 4. Hauptversammlung von UNIQA haben den Vorstand von UNIQA unter anderem auch ausdrücklich dazu ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats erworbene eigene Aktien auf andere Weise als über die Börse oder durch öffentliches Angebot zu veräußern, wenn die erworbenen eigenen Aktien als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an Gesellschaften im In- oder Ausland verwendet werden. Am 28.04.2004 hat der Vorstand den Beschluss gefasst, dass UNIQA bereits erworbene eigene Aktien wiederum veräußert. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in seiner Sitzung vom 29.04.2004 dem Beschluss des Vorstands zugestimmt und einen gleichlautenden Beschluss gefasst. Mit der vorliegenden Veröffentlichung werden aufgrund des Beschlusses des Vorstands von UNIQA vom 28.04.2004, dem der Aufsichtsrat von UNIQA mit Beschluss vom 29.04.2004 zugestimmt hat, gemäß §§ 4 und 5 VeröffentlichungsV die beabsichtige Wiederveräußerung eigener Aktien von UNIQA (und das Wiederverkaufsprogramm) bekannt gemacht.
30. April 2004 UNIQA Group Austria Presseservice Untere Donaustrasse 21 1029 Wien Tel.: (+43 1) 211 75-3414 Fax.: (+43 1) 211 75-3619 Mobil: (+43 664) 112 02 37 E-Mail: presse@uniqa.at
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