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Strafanzeige gegen UNIQA Aufsichtsratsmitglied von Staatsanwaltschaft zurückgelegt Die Strafanzeige gegen ein UNIQA Aufsichtsratsmitglied, die vor Kurzem für Aufregung in den Medien gesorgt hatte, wurde am 25. Oktober 2004 von der Staatsanwaltschaft Wien zurückgelegt. Von diesem Beschluss ist sowohl das betroffene Aufsichtsratsmitglied als auch UNIQA heute im Anwaltswege in Kenntnis gesetzt worden. Damit ist nun evident, dass der erhobene Verdacht des Insiderhandels jeder Grundlage entbehrt. 2. November 2004 UNIQA Group Austria Presseservice Untere Donaustrasse 21 1029 Wien Tel.: (+43 1) 211 75-3414 Fax.: (+43 1) 211 75-3619 Mobil: (+43 664) 112 02 37 E-Mail: presse@uniqa.at
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