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Veröffentlichung einer Änderung des am 30.4.2004 veröffentlichten Wiederveräußerungsprogramms gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2002 (BGBl. II 2002/112)

Der Vorstand von UNIQA Versicherungen AG (UNIQA) hat am 30.4.2004 veröffentlicht, dass UNIQA nach Beschlussfassungen des Vorstands und Aufsichtsrats vom 28.4. bzw. 29.4. 2004 erworbene eigene Aktien wieder zu veräußern beabsichtigt. Mit der selben Veröffentlichung wurden gemäß §§ 4 und 5 Veröffentlichungsverordnung die beabsichtigte Wiederveräußerung und das Wiederverkaufsprogramm  bekannt gemacht.

Der Vorstand hat am 21.2.2005 den Beschluss gefasst, das Wiederveräußerungsprogramm in Punkt 6. (höchster und niedrigster zu erzielender Gegenwert) dahingehend abzuändern, dass mit Wirkung ab 28.2.2005 der höchste zu erzielende Gegenwert je Aktie EUR 20,00 beträgt.

Der Aufsichtsrat von UNIQA hat am 22.2.2005 dem Beschluss des Vorstands zugestimmt.

23. Februar 2005


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