Presse
Meldungen
Aktuell
Archiv
2012
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1999
Kontakt
Service
Downloads
Ministerrat beschließt Neuregelung zur Sicherung von Pensionszusagen

Absicherung betrieblicher Pensionszusagen wird vereinfacht

Am 28. März 2007 hat der Ministerrat eine Neufassung der Wertpapierdeckungspflicht für Pensionsrückstellungen beschlossen und dem Budgetausschuss zugewiesen. Firmen, die für ihre Gesellschafter oder ArbeitnehmerInnen eine Firmenpension zugesagt haben oder planen dies zu tun, bekommen demnach mehr Auswahlmöglichkeiten zur Absicherung dieser Zusagen und können statt der bisher notwendigen Wertpapierdeckung die Abdeckung dieser innerbetrieblichen Zahlungsverpflichtungen komplett an Versicherungen auslagern. Notwenig wurde die im Abgabenänderungsgesetz 2007 zum Budgetbegleitgesetz festgeschrieben Korrektur, da der Verfassungsgerichtshof im Oktober 2006 die Bestimmungen über die Wertpapierdeckung bei Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen aufgehoben hatte. Ein Parlamentsbeschluss wird vor der Sommerpause erwartet.

Elisabeth Stadler, Vorstandsmitglied der UNIQA Personenversicherung, begrüßt die Neuordnung: "Damit ist man einer langjährigen Forderung von Unternehmen und Versicherern nachgekommen, um die planbare Absicherung solcher Vorsorgen im Betrieb zu erleichtern. Waren Firmen bei Zusagen für Pensionszahlungen, Todesfallschutz oder Berufsunfähigkeit gezwungen, ein Wertpapierdepot in der Höhe des halben steuerrechtlichen Bilanzwertes der Zusagen zu führen entfällt diese Verpflichtung bei einer Auslagerung an Versicherungen nun. Auch bisher haben viele Unternehmen für Finanzierungs- und Liquiditätsprobleme im Leistungsfall vorgesorgt und sich zusätzlich zur vorgeschriebenen Wertpapierdeckung für eine Rückdeckungsversicherung entschieden. Mit der Neuregelung sind die vollen Verpflichtungen einfach über monatliche Beiträge an die Versicherung abdeckbar, das Splitten der Veranlagung nicht mehr notwendig und das gesamte Handling für die Unternehmen wird deutlich vereinfacht."

Betriebliche Vorsorge in Österreich noch unterentwickelt
Für die betriebliche Altersvorsorge erwartet Stadler durch die Neuregelung einen weiteren Wachstumsschub: "Zweistellige Zuwachsraten im Prämienvolumen zeigen, dass diese Form der Vorsorge immer mehr an Bedeutung gewinnt. Man muss aber auch sehen, dass die betriebliche Pensionsvorsorge in Österreich im internationalen Vergleich nach wie vor unterrepräsentiert ist." Österreichweit rechnet man mit aktuell rund 50.000 - 70.000 Personen, die über betriebliche Pensionszusagen verfügen - zu einem erheblichen Teil handelt es sich dabei um Geschäftsführer, Gesellschafter etc. Die UNIQA Gruppe hat bisher für rund 2.000 Unternehmen in Österreich und Deutschland die Rückdeckung betrieblicher Pensionszusagen übernommen. Die jährlich pro Person eingezahlten Prämien bewegen sich dabei zwischen 3.000 und in Ausnahmefällen auch deutlich über 100.000 Euro. Stadler: "Die neue Regelung wird aus meiner Sicht wieder mehr Betriebe veranlassen über betriebliche Pensionszusagen nachzudenken. Wir rechnen daher auch in den nächsten Jahren mit einer deutlich zweistelligen Prämiensteigerung aus diesem Bereich. Mit einer eigenen spezialisierten Vertriebsorganisation für den gesamten Bereich des betrieblichen Vorsorgemanagements - zu dem auch die betriebliche Kollektivversicherung zählt - garantiert UNIQA optimale Beratungsqualität."

11. April 2007


UNIQA Group Austria
Presseservice

Untere Donaustrasse 21
1029 Wien
Tel.: (+43 1) 211 75-3414
Fax.: (+43 1) 211 75-3619
Mobil: (+43 664) 112 02 37
E-Mail: presse@uniqa.at

drucken 
Attachments

Foto: Elisabeth Stadler


  STARTSEITE | SITEMAP | KONTAKT | IMPRESSUM | NEWSLETTER |
RECHTLICHE HINWEISE & ERKLÄRUNGEN
SUCHE   
©  2012  BY UNIQA GROUP AUSTRIA