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Strafprozessreformgesetz neu ab 1.1.2008

UNIQA Rechtsschutz greift bereits bei staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren

UNIQA bietet als einer der ersten Rechtsschutzversicherer im Privat-Rechtsschutz standardmäßig Deckung für das ab 1.1.2008 neu eingeführte staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren. Strafrechtliche Ermittlungen werden gemäß des ab 1.1.2008 gültigen Strafprozessreformgesetzes nicht mehr vom Untersuchungsrichter geleitet, sondern vom Staatsanwalt.

Der Beschuldigte hat durch die Reform des Strafprozessgesetzes mehr Rechte als bisher, z.B. Akteneinsicht bei der Kriminalpolizei, er kann seinen Anwalt schon bei der ersten Einvernahme konsultieren, kann Beweisanträge stellen, etc.

„Diese Rechtsschutzdeckung im Ermittlungsverfahren ist für den Kunden daher enorm wichtig, denn durch professionelle anwaltliche Hilfe in diesem Stadium kann eine bessere Ausgangsposition für die Hauptverhandlung geschaffen werden, bzw. im Idealfall sogar eine Verfahrenseinstellung erreicht werden. Andere Rechtsschutzversicherer decken erst ab Anklageerhebung“, so UNIQA Vorstand Dr. Johannes Hajek. Voraussetzung der Deckung ist eine aufrechte Strafrechtsschutzversicherung zum Tatzeitpunkt bei UNIQA.

Weitere Highlights aus der UNIQA Rechtsschutzversicherung
Auslandsreise-Rechtsschutz: Ab 1.1.2008 bietet UNIQA die Möglichkeit als Zusatzdeckung zum Privatrechtsschutz für Auslandsreisen weltweite Deckung (bisher Europa und Mittelmeer-Anliegerstaaten) zu versichern. Im Zusammenhang mit Unfällen besteht damit weltweite Deckung für Strafverfahren, Strafkaution und die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.

UNIQA ANWALT PLUSservice: Bei Anruf einer Gratis-Hotlinenummer werden UNIQA Kunden mit einer Beratungsrechtsschutz-Versicherung werktags von 09:00 bis 21:00 Uhr sofort mit einem Anwalt verbunden. Bei Anrufen außerhalb dieser Zeiten wird vom Kundenservice ein Rückruf des Anwaltes am nächsten Werktag organisiert. Dieser Service ist einzigartig am österreichischen Markt.

19. Dezember 2007


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