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Strafprozessreformgesetz neu ab 1.1.2008 UNIQA Rechtsschutz greift bereits bei staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren UNIQA bietet als einer der ersten Rechtsschutzversicherer im Privat-Rechtsschutz standardmäßig Deckung für das ab 1.1.2008 neu eingeführte staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren. Strafrechtliche Ermittlungen werden gemäß des ab 1.1.2008 gültigen Strafprozessreformgesetzes nicht mehr vom Untersuchungsrichter geleitet, sondern vom Staatsanwalt. Der Beschuldigte hat durch die Reform des Strafprozessgesetzes mehr Rechte als bisher, z.B. Akteneinsicht bei der Kriminalpolizei, er kann seinen Anwalt schon bei der ersten Einvernahme konsultieren, kann Beweisanträge stellen, etc. „Diese Rechtsschutzdeckung im Ermittlungsverfahren ist für den Kunden daher enorm wichtig, denn durch professionelle anwaltliche Hilfe in diesem Stadium kann eine bessere Ausgangsposition für die Hauptverhandlung geschaffen werden, bzw. im Idealfall sogar eine Verfahrenseinstellung erreicht werden. Andere Rechtsschutzversicherer decken erst ab Anklageerhebung“, so UNIQA Vorstand Dr. Johannes Hajek. Voraussetzung der Deckung ist eine aufrechte Strafrechtsschutzversicherung zum Tatzeitpunkt bei UNIQA. Weitere Highlights aus der UNIQA Rechtsschutzversicherung UNIQA ANWALT PLUSservice: Bei Anruf einer Gratis-Hotlinenummer werden UNIQA Kunden mit einer Beratungsrechtsschutz-Versicherung werktags von 09:00 bis 21:00 Uhr sofort mit einem Anwalt verbunden. Bei Anrufen außerhalb dieser Zeiten wird vom Kundenservice ein Rückruf des Anwaltes am nächsten Werktag organisiert. Dieser Service ist einzigartig am österreichischen Markt. 19. Dezember 2007 UNIQA Group Austria Presseservice Untere Donaustrasse 21 1029 Wien Tel.: (+43 1) 211 75-3414 Fax.: (+43 1) 211 75-3619 Mobil: (+43 664) 112 02 37 E-Mail: presse@uniqa.at
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