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UNIQA vermittelt Energieberater und übernimmt Kosten psychologischer Betreuung nach Einbruch

UNIQA Plus24service mit erweiterten Serviceleistungen

Rechtzeitig zu Inkrafttreten des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes bietet UNIQA im Rahmen des Plus24service nun auch Hilfestellung bei der Organisation von Energieberatern, die zur Erstellung eines Energieausweises berechtigt sind. Gemäß der EU-Gebäuderichtlinie müssen seit 1.1.2008 für Neubauten bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung Energieausweise ausgestellt werden. Ab sofort übernimmt UNIQA auch die Kosten für psychologische Hilfe nach einem Einbruch in Wohnung oder Eigenheim. Der Kontakt zu professionellen Helfern des Notfallpsychologischen Dienstes wird von UNIQA organisiert.

Der Energieausweis - UNIQA organisiert Energieberater
Gemäß der EU-Gebäuderichtlinie ist für Neubauten bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung ein Energieausweis auszustellen; ab 1. Jänner 2009 gilt diese Regelung auch für bestehende Bauten. Damit haben MieterInnen und KäuferInnen von Gebäuden, Nichtwohngebäuden und auch einzelnen Wohnungen das Recht, einen Energieausweis zu erhalten.

UNIQA Vorstand Mag. Peter Michael Lackner: „UNIQA unterstützt ihre Privatkunden bei der Umsetzung dieses wichtigen Beitrages zum Klimaschutz. Im Rahmen des Plus24service bieten wir ab sofort Hilfestellung bei der Organisation von Energieberatern, die zur Erstellung eines Energieausweises berechtigt sind.“

Ob Bauherr, Mieter, Käufer oder Eigentümer - der Energieausweis sorgt durch die Vergleichbarkeit für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt, führt zu einer Wertsteigerung energiesparender Immobilien, informiert objektiv über den Energieverbrauch und zeigt gleichzeitig Einsparpotenziale auf, dokumentiert den Stand der Technik des Gebäudes (und auch der einzelnen Wohnung) und ist damit ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz. Geprüft werden Gebäudehülle, Heizungsanlage, Lüftung, Warmwasserbereitung und eingesetzte Energieträger.

Einbruch und Psyche – Kostenübernahme für psychologische Betreuung
Mag. Lackner: „Materieller Schaden ist ersetzbar, aber der psychologische Schock und das verlorengegangene Sicherheitsempfinden nach einem Einbruch - insbesondere natürlich, wenn man von einem Einbrecher zu Hause überrascht wird - sind ein wesentlicher Einschnitt in die Lebensqualität. Und darum haben wir uns entschieden nun zusätzlich zu den bisher gültigen Leistungen der Wohnungs- oder Eigenheimversicherung auch die Kosten für psychologische Hilfe nach einem Einbruch zu übernehmen.“

Für Kunden, die sich für eine Zuhause & Glücklich Versicherung für ihre Wohnung oder ihr Eigenheim entscheiden, oder schon entschieden haben, übernimmt UNIQA im Rahmen des Plus24service "extra" ab sofort   auch die Kosten für die psychologische Hilfe bis zur Höhe von € 400,-. UNIQA verwaltet derzeit rund 575.000 Haushaltsverträge, das entspricht einem Marktanteil von rund 19%.

2007 wurden bis Ende September 18.805 Einbrüche in Wohnungen und Einfamilienhäuser verzeichnet - das ist durchschnittlich ein Einbruchdiebstahl alle 20 Minuten. Gegen den materiellen Schaden sind die meisten Menschen durch Abschluss einer Wohnungsversicherung abgesichert. Diese ersetzt dann das kaputte Fenster, die aufgebrochene Wohnungstür und die entwendeten Sachen. Betroffene berichten jedoch, dass der seelische Schaden oft schwerer wiegt als der materielle.

3. Jänner 2008


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Foto: Mag. Peter Michael Lackner


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