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UNIQA: Günstiger Einstieg in Pflegevorsorge für junge Kunden

Ab sofort ermöglicht ein neuer UNIQA Tarif für junge Kunden bis 40 den besonders einfachen Einstieg in das Thema Pflegevorsorge. Die günstige Einstiegsprämie erhöht sich jährlich bis zum 65. Lebensjahr um einen fixen Betrag, der bereits in den Offerten ausgewiesen wird.

Die Höhe der Pflegerente setzt der Kunde je nach Bedarf und Möglichkeit selber fest. Für die Leistungsbeurteilung ist unerheblich wie viele Stunden der Pflegebedarf beträgt, sondern ob gewisse Tätigkeiten des täglichen Lebens (Activities of Daily Life) ohne fremde Hilfe ausgeführt werden können oder nicht. Die Einschätzung erfolgt durch unabhängige Gutachter.

UNIQA Vorstand Elisabeth Stadler: „Um nicht nur einen günstigen Einstieg in die wichtige Pflegevorsorge zu ermöglichen, sondern die Prämiensteigerung für unsere Kunden über die gesamte Laufzeit möglichst transparent darzustellen, werden die Prämien für jedes Jahr bereits in den Offerten ausgewiesen. So zahlt etwa ein 30jähriger Mann, für eine monatliche Pflegerente von EUR 1.000,-- im Jahr EUR 257,96. Bis zum 65. Lebensjahr erhöht sich die Jahresprämie kontinuierlich bis auf EUR 490,96.“

Je früher der Beginn, umso günstiger die Prämie
Bei Abschluss der Pflegeversicherung gilt dasselbe Grundprinzip wie bei der Pensionsvorsorge: Je früher begonnen wird, desto günstiger ist die Prämie. „Wir empfehlen einen Abschluss dieser Versicherung in jungen Jahren, dadurch kann auch mit niedrigen Zahlungen eine ausreichend hohe Absicherung für den Fall einer Pflegebedürftigkeit erreicht werden. Sollte jemand erst später den Vorsorgebedarf erkennen, so bieten wir aber auch einen Abschluss bis zum 70. Lebensjahr an“, ergänzt UNIQA Vorstand Elisabeth Stadler.

Weitere Vorteile für den Kunden: keine Nachweispflicht der tatsächlichen Kosten, keine Leistungsunterbrechung bei Spitalsaufenthalt, Auflösungswert bei vorzeitiger Vertragsauflösung, keine Karenzzeit, Leistung auch im Todesfall.

Activities of Daily Life – Bemessung der Leistung
Die Höhe der Versicherungsleistung ist abhängig von der Anzahl der Tätigkeiten des täglichen Bedarfs die nicht mehr ausgeübt werden können. Diese sind: Fortbewegen im Zimmer, Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken, Waschen und das Verrichten der Notdurft. Können drei Tätigkeiten nicht ausgeübt werden, so werden 40 Prozent der versicherten Rente gezahlt, bei vier bis fünf Tätigkeiten sind es 70% und bei sechs Tätigkeiten 150 Prozent. Eine Ausnahme stellt Demenz dar: hier werden bei der Notwendigkeit einer ständigen Betreuung sofort 150 Prozent der versicherten Rente ausbezahlt.

16. Februar 2009


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Foto: Elisabeth Stadler


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