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Neues Bundesumwelthaftungsgesetz in Kraft UNIQA übernimmt Versicherungsschutz bei Umweltschäden vorläufig prämienfrei UNIQA reagiert als erster Versicherer auf das neue Bundesumwelthaftungsgesetz, das mit 20. Juni 2009 in Kraft getreten ist. Gewerbliche Kunden, die schon bisher Sachschäden durch Umweltstörung auf Basis aktueller Geschäftsgrundlagen versichert haben sind automatisch und ohne Zusatzprämie für das neue Haftungspotential abgesichert. Die vorläufige Deckung ist mit 1. Jänner 2010 befristet. Mag. Wolfgang Fitsch, Bereichsleiter Versicherungstechnik Großgewerbe/Industrie bei UNIQA: „Bis zu diesem Termin haben unsere Berater und Maklerpartner die Möglichkeit mit jedem einzelnen Kunden einen passenden, dauerhaften Versicherungsschutz zu erarbeiten. Uns war es aber ein Anliegen unseren Kunden schon jetzt und mit sofortiger Wirkung eine Deckung zu bieten.“ Seit 20. Juni 2009 gilt in Österreich das neue Bundesumwelthaftungsgesetz. Dadurch kommt es in weiten Bereichen zu einer verschuldensunabhängigen Haftung für Umweltschäden im öffentlichrechtlichen Bereich.
Als Versicherungssumme gilt die gleiche Höhe wie die für die bereits vereinbarte Deckung für Sachschäden durch Umweltstörung - maximal jedoch EUR 500.000 - als vereinbart. Für den Risikobereich der „Ausgleichssanierung“ stehen 50% davon zu Verfügung. 16. Juli 2009 UNIQA Group Austria Presseservice Untere Donaustrasse 21 1029 Wien Tel.: (+43 1) 211 75-3414 Fax.: (+43 1) 211 75-3619 Mobil: (+43 664) 112 02 37 E-Mail: presse@uniqa.at
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