Nachhaltiges Investment Management

Girl on the shoulder of a man

Um das Ziel des Pariser Klimaabkommens zu erreichen, ist die schnelle und vollständige Dekarbonisierung der Wirtschaft eine Voraussetzung.

Die Umsetzung der Ziele des Pariser Klimaabkommens – u.a. eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent gegenüber 1990 bis zum Jahr 2030 – erfordert aus Sicht der EU zusätzliche Investitionen von rund 180 Milliarden Euro pro Jahr. Der Finanzsektor spielt dabei eine Schlüsselrolle, da er große Summen an privatem Kapital in Richtung nachhaltiger Investments mobilisieren könnte. UNIQA sieht sich einem verantwortungsvollen und nachhaltigen Management der Kapitalanlagen verpflichtet.  

Wir sind überzeugt, dass eine nachhaltige Anlagestrategie langfristig wirtschaftlich erfolgreich sein kann und eine positive Ergänzung zu den klassischen Anlagezielen "Rendite", "Sicherheit" und "Liquidität" darstellt. Soziale und ökologische Kriterien im Rahmen der Anlageentscheidung sind für uns keine moralische Sorgfaltsaufgabe, sondern ökonomisch geboten. Die Reputation bei Kunden, die Loyalität qualifizierter Mitarbeiter und korruptionsfreie Strukturen sind auch ökonomische Erfolgsfaktoren für Unternehmen, Länder und deren Investoren.  

Nachhaltigkeitskriterien ersetzen nicht die bewährten Instrumente des klassischen Wertpapiermanagements, sondern ergänzen diese in vorteilhafter Weise. Mit einer an ESG-Kriterien ausgerichteten Veranlagungspolitik, also der Berücksichtigung von Umwelt-, Sozial- und Corporate-Governance-Aspekten, leistet UNIQA einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit und zum Schutz des Klimas. 

Von ÖGUT zertifizierter Veranlagung zu Paris-Ziel-konformer Portfolioausrichtung und internationalem Engagement

UNIQA war 2019 der erste Versicherer in Österreich, der das ÖGUT-Nachhaltigkeitszertifikat in Bronze für seine Kapitalanlagen erhalten hat. 2020 haben wir uns in der Nachhaltigkeitsambition international ausgerichtet und folgen als Signee der Principle of Responsible Investments (PRI) im Rahmen der festgelegten Prinzipien unseren nachhaltigen Veranlagungszielen. 2021 wurden diese auch mit dem Beitritt zur Net-Zero Asset Owner Alliance (AOA) konkret auf (Zwischen-)Ziele des 1,5 Grad Pariser Klimazielpfades ausgerichtet.

ESG Kriterien in der Veranlagung

Wir bewerten unsere Veranlagung mit einem ganzheitlichen ESG Ansatz – dabei werden sowohl die positiven wie auch die negativen Aspekte eines Unternehmens oder Staates analysiert. 

Im Bereich der Klimapolitik wird zusätzlich ein besonderes Augenmerk auf wissenschaftlich fundierte Emissionsabbaupläne für Treibhausgas eines Unternehmens oder Staates gelegt. Diese Pläne fließen auch in unsere ESG Gesamtbewertung ein.

Darüber hinaus halten wir die folgenden Ziele für relevant: 

  • die Ziele, Instrumente und das Management von Kapitalanlagen,
  • die "State of the Art"-Methoden der nachhaltigen Veranlagung, insbesondere in der Versicherungs- und Pensionsbranche,
  • relevante nationale und internationale Standards (ÖGUT-Label, Österreichisches Umweltzeichen, UN Principles for Responsible Investment, UN Principles for Sustainable Insurance),
  • die Anforderungen der internationalen und nationalen Politik sowie die regulatorischen Rahmenbedingungen (z.B. Sustainable Development Goals, Nachhaltigkeitsberichterstattung, EU Action Plan for Financing Sustainable Growth),
  • wir verbessern kontinuierlich unsere Richtlinien für verantwortungsvolle Investments. Im Jahr 2020 wurden strengere Negativkriterien für fossile Energieträger eingeführt.

Wir fokussieren in unserem Auswahlprozess zur Veranlagung auf die folgenden Themen und Kriterien sowohl für Unternehmen aus auch für Länder:

  • Die Produktion von erneuerbarer Energie
  • Niedrige bzw. deutlich sinkende THG-Emissionen
  • Maßnahmen und Schutz für Biodiversität und Ökosysteme
  • Produkte und Services in Medizin und Gesundheitssektor
  • Stabile Policies und Resultate hinsichtlich Arbeits- und Menschenrechte
  • Stabile Policies und Resultate hinsichtlich Korruption und Geschäftsethik
  • Stabile Policies und Resultate hinsichtlich Gesundheit und Sicherheit im Betrieb sowie Produktsicherheit

Nachhaltigkeitsrisiken werden durch die Ausschluss- und Negativkriterien von UNIQA definiert. Die Identifikation der Nachhaltigkeitsrisiken der einzelnen Veranlagungen erfolgt laufend im Analyse- und Entscheidungsprozess. Diese umfassen unternehmerische und staatliche Aktivitäten, die wir als kritisch und damit als hoch risikoreich im Sinne der Nachhaltigkeit ansehen. Konkret beziehen sich diese Kriterien auf Geschäftsfelder (z. B. Tabak, Kohle), Technologien (z. B. Nutzung von Atomenergie) oder Praktiken (z. B. Korruption, Menschenrechtsverletzungen). Diese Themen werden regelmäßig auf ihre Vollständigkeit bzw. weitere Relevanz überprüft und unsere Leitlinien entsprechend angepasst.

Ausstieg aus Kohle-Investitionen

2018 wurde die "UNIQA Policy for Responsible Investments" verabschiedet und gleichzeitig haben wir begonnen, Investitionen in Kohlenstoff auslaufen zu lassen. Als Ausschlusskriterium gilt für uns weiterhin thermische Kohle. Bereits Ende Jänner 2019 hatten wir alle Investments in kohlebasierte Unternehmen verkauft. Im Rahmen der Integration der ehemaligen Tochtergesellschaften von AXA in Polen, Tschechien und der Slowakei wurden sämtliche unserer Portfolios mit unserer neuen erweiterten Datenbank tiefgehend analysiert und hinsichtlich etwaigem Kohle-Exposure untersucht. Die hieraus resultierenden Kohle-Investments unserer neuen Versicherungsgesellschaften wurden auf die Verkaufsliste gesetzt und waren Ende April 2022 bereits fast vollständig abgebaut.

UNIQA Group Green Finance Alliance Commitment

Im Rahmen unserer Mitgliedschaft in der Green Finance Alliance wird die UNIQA Gruppe die Methode der Science Based Target Initiative (SBTi) für unseren Ansatz zur Ausrichtung unserer bilanzwirksamen Direktinvestitionen auf das 1,5°C-Ziel des Pariser Abkommens umsetzen.

In Bezug auf Investitionen in fossile Brennstoffe und Kernenergie für unser eigenes Portfolio verpflichten wir uns, die folgenden Ziele der GFA einzuhalten:

Kohle: Thermalkohleproduzenten oder Energieversorger, die Strom aus Kohle erzeugen, sind bereits jetzt ausgeschlossen, wenn sie mehr als 10% ihrer Einnahmen aus Kohle generieren. Darüber hinaus werden wir bis Ende 2030 alle Unternehmen ausschließen, die mehr als 5% ihrer Einnahmen durch Aktivitäten im Kohlesektor erzielen.

Erdöl: Unkonventionelle Erdölprojekte werden nach 2022 nicht mehr finanziert. Darüber hinaus werden nach 2024 keine Investitionen in Projekte zum Ausbau der Erdölinfrastruktur oder in Unternehmen getätigt, die mehr als 30% der Einnahmen aus dem Erdölsektor erzielen. Außerdem werden wir bis Ende 2030 alle Unternehmen, die mehr als 5% der Einnahmen aus dem Erdölsektor erzielen, auslaufen lassen. 

Erdgas: Nach 2025 werden keine Investitionen in Projekte zum Ausbau der Erdgasinfrastruktur oder in Unternehmen getätigt, die mehr als 30% der Einnahmen aus dem Gassektor erzielen. Darüber hinaus werden wir jedes Unternehmen, das mehr als 5% der Einnahmen aus Aktivitäten im Erdgassektor generiert, bis Ende 2035 auslaufen lassen (Ausnahmen bestehen für Unternehmen und Projekte im Einklang mit der EU-Taxonomie, SBTi und dem Pariser Klimaabkommen).

Kernenergie: Nach 2024 werden keine Investitionen in Kernenergieprojekte mit dem Ziel des Ausbaus der Kernenergieinfrastruktur getätigt, und wir werden bis Ende 2035 aus allen Unternehmen aussteigen, die mehr als 5% der Einnahmen aus Tätigkeiten im Kernenergiesektor erzielen (Ausnahmen bestehen für Unternehmen und Projekte im Einklang mit der EU-Taxonomie, SBTi und dem Pariser Klimaabkommen).

Erklärung der UNIQA Capital Markets GmbH zu den wichtigsten negativen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gem. Art 4 SFDR (EU 2019/2088)

Gemäß der EU Offenlegungsverordnung Art. 4SFDR sind Finanzmarktteilnehmer verpflichtet,

  • ihren Bericht über die Auswirkung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren und 
  • eine Erklärung über Strategien zur Wahrung der Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit diesen Auswirkungen,

zu veröffentlichen. UNIQA Capital Markets GmbH ist der konzerninterne Finanzdienstleister der UNIQA Group, mangels eigener Homepage erfolgt der Bericht mittels diesem Link auf der Homepage der UNIQA Group.

UNIQA Hybrid Green Bond

UNIQA war 2020 die erste Versicherung in Österreich, die eine "grüne" Nachranganleihe über 200 Mio. Euro platzierte. Das Emissionsvolumen dieser zehnjährigen Anleihe betrug 200 Mio. Euro und wird in Klima- und Umweltschutzprojekte in Europa und in OECD-Ländern investiert. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Bereichen wie Wind- und Solarenergie, Abfallrecycling, umweltfreundliche Transportlösungen und Wassermanagement. Alle Projekte haben einen direkten Bezug zu den SDGs, wobei die Themen saubere Energie und Wasser, innovative Infrastruktur und nachhaltige Städte und Gemeinden ganz oben auf der Liste stehen.

Der UNIQA Hybrid Green Bonds wurde nach den Green Bond Principles der ICMA aufgelegt und mit dem  Österreichischen Umweltzeichen (UZ 49) zertifiziert. 1)

UZ49logo

Innerhalb von 1 Jahr nach der Emission und danach jährlich bis zur vollständigen Zuteilung des Green Bond Erlöses wird UNIQA den Investoren einen externen Bericht zur Verfügung stellen. Dieser wird (i) einen Allokationsbericht und (ii) einen Wirkungsbericht enthalten, vorbehaltlich der Verfügbarkeit geeigneter Informationen und Daten.

1) Das Österreichische Umweltzeichen wurde vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Infrastruktur und Technologie (BMK) am 24.9.2020 (UW 1360) mit einer einjährigen Gültigkeit für den UNIQA Greenbond und dessen Rahmenwerk verliehen, weil bei der Auswahl geeigneter grüner Assets oder Projekte, die mittels Green Bonds finanziert werden, neben ökonomischen auch ökologische und soziale Kriterien berücksichtigt werden. Das Umweltzeichen stellt sicher, dass diese Kriterien und deren Umsetzung für die Auswahl geeigneter Aktien/Anleihen/Beteiligungsscheine oder Immobilien, Projekte oder Anlageformen geeignet sind. Dies wurde unabhängig geprüft. Die Vergabe des Umweltzeichens stellt keine wirtschaftliche Bewertung dar und lässt keine Rückschlüsse auf die zukünftige Wertentwicklung des Finanzproduktes zu.