Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
UNIQA setzt klare Maßnahmen zur Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie zur Einhaltung von Finanz‑ und Wirtschaftssanktionen. Konzernweite Richtlinien regeln Verantwortlichkeiten, interne Prozesse und die verpflichtende Aufnahme von Sanktionsklauseln in Versicherungsverträge. Ein zentrales Screening‑System überprüft Kund:innen regelmäßig und anlassbezogen anhand von Sanktions‑ und PEP‑Listen. Die Einhaltung der Vorgaben wird laufend überwacht, relevante Änderungen werden zeitnah an interne Entscheidungsgremien kommuniziert.
Die UNIQA Group unterzieht sowohl Mitglieder des Vorstands als auch Mitarbeiter:innen verpflichtenden Schulungen zu Antikorruption. Die inhaltlichen Schwerpunkte liegen bei den Themen Korruption, Zuwendungen, Whistleblowing, Interessenkonflikte und Geldwäscheprävention.
Alle Mitglieder des Vorstands sowie Mitarbeiter:innen im Innen- und Außendienst in Österreich sind verpflichtet, einmal jährlich die Compliance-E-Learning-Module zum Code of Conduct sowie zur Geldwäscheprävention zu absolvieren.
Nähere Infos zu aktuellen Schwerpunkten zur Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprävention finden sich im aktuellen Nachhaltigkeitsbericht.