Berichte & Kodizes
Hier finden Sie alle Informationen zu den Themen Corporate Governance Kodex, Corporate Governance Bericht sowie den Evaluierungsberichten.
Corporate Governance
Die UNIQA Group bekennt sich zur Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung. Wir veröffentlichen die Entsprechenserklärung sowohl im Konzernbericht als auch auf der Konzern-Website. Der Österreichische Corporate Governance Kodex ist unter www.corporate-governance.at öffentlich zugänglich.
Bei der Evaluierung unserer Corporate Governance Maßnahmen ziehen wir externe Experten bei. Den Bericht über die externe Evaluierung gemäß Regel 62 des Österreichischen Corporate Governance Kodex veröffentlichen wir laufend auf unserer Konzern-Website.
Corporate Governance Kodex
Anliegen des Österreichischen Corporate Governance Kodex ist es, eine verantwortliche, auf nachhaltige und langfristige Wertschaffung ausgerichtete Leitung und Kontrolle des Unternehmens zu gewährleisten. Durch unser Bekenntnis zum Österreichischen Corporate Governance Kodex wollen wir zur Stärkung des Vertrauens der Aktionäre in den österreichischen Kapitalmarkt beitragen. Der Kodex stellt einen Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung von börsennotierten Unternehmen dar und wird vom Österreichischen Arbeitskreis für Corporate Governance jährlich angepasst und weiterentwickelt.
Corporate Governance Bericht
Wir bekennen uns zur Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex.
Comply or Explain
Die im Kodex angeführten L-Regeln („Legal Requirement") werden dem Gesetz entsprechend in ihrer Gesamtheit eingehalten. Bei nachfolgender C-Regel („Comply or Explain") weicht UNIQA jedoch von den Bestimmungen des Kodex in der für das Berichtsjahr geltenden Fassung ab und begründet dies wie folgt:
Regel 49
Aufgrund der gewachsenen Aktionärsstruktur der UNIQA Group und der Besonderheit des Versicherungsgeschäfts in Bezug auf die Veranlagung von Versicherungswerten besteht eine Reihe von Verträgen mit den einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern nahestehenden Unternehmen. Sofern derartige Verträge eine Genehmigungspflicht des Aufsichtsrats gemäß § 95 Absatz 5 Ziffer 12 Aktiengesetz (Regel 48) erfordern sollten, können aus geschäftspolitischen und wettbewerbsrechtlichen Gründen die Details dieser Verträge nicht offengelegt werden. Sämtliche Geschäfte werden jedenfalls auf der Grundlage marktkonformer Konditionen abgeschlossen.
Evaluierungsbericht
Wir lassen die Umsetzung und die Einhaltung der einzelnen Regelungen des Kodex gemäß Regel 62 jährlich evaluieren. Die Überprüfung erfolgt im Wesentlichen unter Anwendung des Fragebogens zur Evaluierung der Einhaltung des Österreichischen Corporate Governance Kodex, herausgegeben vom Österreichischen Arbeitskreis für Corporate Governance.
Die aktuellen Ergebnisse finden Sie im